Ziele

Zielsetzung

 

  1. Zweck des Arbeitskreises ist die wissenschaftliche und fachliche Förderung der Kunststofftechnik.
    Insbesondere sind Ziele des Arbeitskreises:

    • die Vertretung der Belange der Kunststofftechnik in der Öffentlichkeit,
    • die Förderung und Koordination wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Kunststofftechnik mit den Schwerpunkten Kunststoffverarbeitung, Kunststoffmaschinen, Werkstofftechnik der Kunststoffe, Konstruieren mit Kunststoffen, Faserverbundkunststoffe, Kautschuktechnik, Fügen von Kunststoffen sowie Eigenschaftsprüfung und Qualitätssicherung von Werkstoffen und Produkten aus Kunststoffen und Kautschuk, Weiterverwertung,
    • die Förderung der Interessen auf dem Gebiet der Kunststofftechnik im Rahmen von nationalen und internationalen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten,
    • die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
    • die Initiierung von Forschungsschwerpunkten,
    • die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und des wissenschaftlichen Erfahrungsaustauschs auf nationaler und internationaler Ebene und
    • die Unterstützung des Technologietransfers von der Forschung in die industrielle Praxis.

  2. Diese Aufgaben erfüllt der Arbeitskreis, indem er

    • den Erfahrungsaustausch mit Personen, Institutionen und Forschungsverbänden betreibt, die auf dem Gebiet der Kunststofftechnik tätig sind,
    • die Koordinierung der universitären Forschungsinteressen durch Abstimmung mit anderen Arbeitskreisen, wie z. B. mit dem WAW (Wissenschaftlicher Arbeitskreis Werkstofftechnik), vorantreibt,
    • Kontakte zu anderen Forschungsinstitutionen, Verbänden und Fördereinrichtungen knüpft und unterhält,
    • Kontakte zu Industrieunternehmen und Industrieverbänden pflegt,
    • Öffentlichkeitsarbeit für die Belange der Kunststofftechnik betreibt.

  3. Der Arbeitskreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Arbeitskreis ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

  4. Der Arbeitskreis verfügt nicht über eigene finanzielle Mittel. Soweit die Umsetzung von Beschlüssen des WAK finanzielle Mittel erfordern, sind diese durch einen zu beschließenden Schlüssel von den Mitgliedern des WAK zu erbringen.